Förderleistungen

Projekt-Support

Das Programm San Gottardo (PSG) kann Projektträgerschaften in der Projektvorbereitung, Entwicklung sowie Realisation unterstützen und beraten. Hierfür kann PSG Projektträgerschaften mit Know-How beratend zur Seite stehen oder kann wichtige Kontakte zu anderen Unternehmungen, Behörden oder anderen Organisationen vermitteln. Damit sollen insbesondere auch vorhandene Ideen der lokalen Akteure/-innen vor Ort stimuliert werden, damit aus Ideen Projekte entstehen können.

 

Finanzhilfen

PSG unterscheidet zwischen zwei Arten von Finanzhilfen. Zum einen sind dies À-fonds-perdu-Beiträge und zum anderen Darlehen. Die À-fonds-perdu-Beiträge stellen einmalige Beiträge zur Projektfinanzierungen dar und müssen nicht zurückbezahlt werden. Die Darlehen können je nach gesetzlicher Vorlage in der Regel zinslos gewährt werden und müssen in einem zu definierenden Zeitraum zurückbezahlt werden.

Voraussetzungen für Förderleistungen

 Förderleistungen können nur gewährt werden, wenn

  • sie mit der Strategie des UP PSG 2024–2027 übereinstimmen. Im Infrastrukturbereich werden im Sinne der NRP nur Entwicklungsinfrastrukturen sowie kleine Infrastrukturen mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung gefördert;
  • sie eine überkantonale wirtschaftliche Wirkung oder einen sonstigen Beitrag zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung erzielen und die Gotthardregion als Gesamtes stärken;
  • sich bei NRP-Beiträgen à fonds perdu mindestens zwei Kantone oder bei NRP-Darlehen in der Regel mindestens zwei Kantone an der Finanzierung beteiligen;
  • die finanziell beteiligten Kantone die Äquivalenzleistung erbringen;
  • alle Kantone dem Projekt und der Finanzierung über die Fördermittel von PSG zustimmen;
  • ein Förderentscheid der Kantone vor Arbeits- oder Baubeginn möglich ist. (Wenn ein Förderentscheid ausnahmsweise nicht vorher erfolgen kann, kann ein vorzeitiger Arbeits- oder Baubeginn durch den Standortkanton bewilligt werden. Ist der Standortkanton nicht eindeutig, so hat der Leadkanton den vorzeitigen Arbeits- und Baubeginn zu verfügen).

 

NRP-Bundesbeiträge und Kantonsbeiträge (Äquivalenzleistungen)

Die Kantone können Projekte im Sinne des UP PSG 2024–2027 mit Beiträgen bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Bei Machbarkeitsstudien kann die Förderleistung in Ausnahmefällen auch höher sein, jedoch max. 70%. Die Beiträge werden je hälftig zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt. Die Höhe der Förderleistung wird unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und des Finanzierungsschlüssels festgelegt.

 

Flexibilisierung der Infrastrukturförderung

Das SECO kann für die Unterstützung kleiner Infrastrukturvorhaben mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung pro Vorhaben einen maximalen à fonds perdu-Bundesbeitrag von 50’000 Franken leisten. Dazu kommen mindestens gleichwertige Beiträge der Kantone. Die Budget-Obergrenze für Vorhaben, die als «kleine Infrastrukturvorhaben» betrachtet werden können, wurde durch das SECO auf 700’000 Franken festgelegt.

 

Darlehen

Die Kantone können Infrastrukturprojekte im Sinne des UP PSG 2024-–2027 mit NRP-Bundesdarlehen fördern. Die Höhe der Förderleistung wird unter Berücksichtigung genannter Kriterien und des Finanzierungsschlüssels festgelegt. In der Regel werden maximal 30% der anrechenbaren Investitionskosten in Form eines Bundesdarlehens unterstützt; hinzu kommt eine mindestens äquivalente Leistung der Kantone in Form von à fonds perdu-Beiträgen.

 

Die detaillierten Vorgaben und Kriterien zur Vergabe von Förderleistungen sind in den Richtlinien zur Gewährung von Förderleistungen festgehalten